Wäre es möglich eine Antidemokratische und Antipolitik Partei zu gründen?

3 Antworten

Parteien, die auf die Abschaffung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung ausgerichtet sind, sind verfassungswidrig. Mit Freiheitlich Demokratischer Grundordnung ist nicht eine Tyrannei der Mehrheit gemeint, wie du sie beschreibst, sondern das Gegenteil, ein Rechtsstaat, in dem das Recht über alle Herrscht und die Minderheit durch Grundrechte vor Übergriffen der Mehrheit geschützt ist. Das Demokratieprinzip setzt auch voraus, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Wie das konkret gestaltet sein muss, ist nicht festgelegt. Mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung wäre es daher vereinbar, das Wahlrecht zu ändern, wohl auch, es z.B. durch ein Losverfahren zu ersetzen. Die Installierung eines Diktators oder Ähnliches wäre aber nicht mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung vereinbar.

Ich zitiere gerne Artikel 20 des Grundgesetzes:

"1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [...]"

GG Art. 21 besagt:

"1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. [...] Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. [...]

2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

[...]"

Nein, die würde sofort verboten werden, weil es gegen die Grundsätze der Demokratie spricht