Wer ist verantwortlich nachzuweisen,dass die Überweisung nicht geklappt hat?

3 Antworten

Was ist der Hintergrund der Frage?

Grundsätzlich muss der Auftraggeber nachweisen können, dass er seiner Bank den Auftrag erteilt hat, und dass die Bank diesen Auftrag auch ausgeführt hat. Dafür ist in der Regel ein Kontoauszug mit der entsprechenden Buchung ausreichend.

Für die weitere Abwicklung und die Weiterleitung an die Bank des Empfängers ist dann die Bank verantwortlich. Sollte es da ein Problem gegeben haben, gibt es die Möglichkeit eines Nachforschungsauftrags.

Das hängt meiner Meinung nach maßgeblich vom Grund für das Scheitern der Überweisung ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Dass die Überweisung nicht geklappt hat, sieht man daran, dass kein Geld vom Konto abging und auf dem Konto des vermeintlichen Empfängers gelandet ist. Ist das nicht Beweis genug? Wer möchte es denn bewiesen haben?