Ohne genauere Angaben ist das schwer zu beantworten.

Möglicherweise handelt es sich um eine Fahrt auf einer Strecke, für die keine normalen Tickets über die DB-App gebucht werden können, und zu einer Zeit, zu der das Quer-durchs-Land-Ticket nicht gültig ist.

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Von wo aus wollt ihr genau fahren?

Das Niedersachsen-Ticket ist auch von Hamburg und auch von einigen Bahnhöfen in Schleswig-Holstein aus gültig.

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Du trägst einen Namen ein (z. B. deinen) und kannst dann bis zu vier weitere Personen mitnehmen.

Wichtig ist, dass die eingetragene Person dann auch bei der Fahrt anwesend ist.

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Das ist einfach ein Schein der ersten Serie, die ab 2002 ausgegeben wurde. Er ist weiterhin gültig, noch millionenfach in Umlauf und 10 Euro wert.

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Was ist der Hintergrund der Frage?

Grundsätzlich muss der Auftraggeber nachweisen können, dass er seiner Bank den Auftrag erteilt hat, und dass die Bank diesen Auftrag auch ausgeführt hat. Dafür ist in der Regel ein Kontoauszug mit der entsprechenden Buchung ausreichend.

Für die weitere Abwicklung und die Weiterleitung an die Bank des Empfängers ist dann die Bank verantwortlich. Sollte es da ein Problem gegeben haben, gibt es die Möglichkeit eines Nachforschungsauftrags.

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Das hängt davon ab, bei welchem Unternehmen du es gekauft hast. Die Termine sind nicht einheitlich.

Grundsätzlich ist das Ticket aber unabhängig von der Abbuchung gültig. Bei kurzfristiger Bestellung kann es auch sein, dass die Zahlung erst im nächsten Monat abgebucht wird.

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Kommt darauf an - bestimmte Fahrkarten sind personengebunden und nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig, und wenn man eine altersabhängige Ermäßigung nutzt, kann es auch nicht schaden, sein Alter nachweisen zu können.

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Grundsätzlich dürfen Kinder ab dem 6. Geburtstag ohne Begleitung Zug fahren.

Natürlich sollten davon unabhängig die Eltern Bescheid wissen und einverstanden sein.

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Grundsätzlich muss man sich beim Kauf nicht verifizieren lassen. Ausnahmen hängen davon ab, bei welchem Anbieter man das Ticket kauft und welche Zahlungsart man wählt.

Bei einer Fahrkartenkontrolle muss sich der Ticketinhaber ausweisen können.

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Deine Daten wurden für eine mögliche Strafanzeige aufgenommen.

Ob die direkt beim ersten Mal erfolgt oder erst im Wiederholungsfall, ist unterschiedlich.

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Ein Ausdruck des Tickets ist offiziell nicht gültig.

Das Problem hast du aber nicht, wenn du das Ticket bei einem Anbieter bestellst, der es als Chipkarte anbietet. Dafür kommen je nach Region unterschiedliche Unternehmen infrage.

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Bei der Postbank kann man an den Service-Terminals auch Überweisungen eingeben. Ob diese Terminals auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich sind, ist je nach Filiale unterschiedlich.

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In ähnlichen Fällen bin ich schon auf https://dokujunkies.org/ fündig geworden, vielleicht hast du dort Erfolg.

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