Wenn der Titel nicht bis zur Volljährigkeit befristet ist, geht er in der Regel auf das volljährige Kind über.
Da ab 18 aber nun BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind, muss ja erstmal berechnet werden wer was zahlen kann und muss.
Darum sollte sich das volljährige Kind nun schleunigst kümmern. Kostenlos errechnet das Jugendamt anhand der Einkommensunterlagen der Eltern.
Sollte sich dabei heraus stellen, dass der Kindsvater nun weniger zahlen muss als vorher (was schon alleine wegen der vollen Anrechnung des Kindergeldes anzunehmen ist), dann erklärt dein Sohn einen Teilverzicht. Bedeutet, er schreibt dem Kindsvater, dass der titulierte Betrag abgeändert wird auf Summe X und der Sohn darauf verzichtet den ursprünglich titulierten Betrag pfänden zu lassen, da er ab Datum XYZ eben nur noch Anspruch auf Summe X vom Vater hat.
Vorlagen müsste es dazu im Netz geben...
Den Titel selbst muss er dann nicht rausgeben. Erst, wenn die Unterhaltspflicht entsprechend erloschen ist. Also z.B. wenn das volljährige Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, die dazu führt, dass der Kindsvater eben keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
Der volljährige Sohn muss den Eltern nun auch seinen Bedarf selbst nachweisen. Geht er noch zur Schule? Dann ist halbjährlich die Schulbescheinigung vorzulegen und auf Wunsch auch das Zeugnis.
Macht er eine Ausbildung: Kopie des Ausbildungsvertrages ist vorzulegen. Studiert er: vorrangig wäre BAföG zu beantragen.
Die Aufforderung den Titel raus zu geben, ist also quasi die Aufforderung der Neuberechnung und die Erklärung eines Teilverzichtes einzufordern. Denn ansonsten müsste der Elternteil eine Abänderungsklage einleiten. Und die Kosten, sollte er mutwillig in die Klage getrieben werden, könnte er auf zivilrechtlichem Weg vom volljährigen Kind zurück fordern.
Das volljährige Kind muss nun den Haftungsanteil den Eltern benennen und nicht umgekehrt!
Da der Titel wie ein Damoklesschwert über dem Unterhaltsverpflichteten schwebt, hat der natürlich auch Interesse daran, dass das Ganze nun zügig über die Bühne geht!
Denn für ihn stellt sich das Problem, dass er den titulierten Betrag weiterzahlen muss, auch wenn im Grunde klar ist, dass der nun nicht mehr dem entspricht, was er zahlen muss. Da sollte dein Sohn dann einen Weg finden den Kindsvater nicht zu benachteiligen oder ihm mit dem Titel die Pfändung anzudrohen!
Aber auch da gibt es eine Möglichkeit für den Unterhaltsverpflichteten den zu viel gezahlten Unterhalt zurück zu fordern, auch wenn das "eigentlich" nicht möglich ist. Sein Anwalt wird ihn darüber (hoffentlich) aufklären.