Das Angebot an einen Kunden lautet auf 250.000 Euro für ein Projekt.
Ab Vorauszahlung von 150.000 Euro gibt es 15% Rabatt auf Personal- und Maschinenkosten, sonstige Positionen wie Verbrauchsgüter bleiben unberührt.
Der Kunde nimmt an und erhält von uns eine Rechnung für die 1. Vorauszahlung über 150.000 Euro, die er umgehend begleicht.
Von diesen 150.000 € Vorauszahlung wurden anschliessend die mtl. Aufwandskosten wie folgt in Abzug gebracht/gegen gerechnet:
(Personalkosten + Maschinenkosten)*0,85 + Verbrauchsgüter + sonstige Kosten = "Rechnungsbetrag"
Für mich war damit der Rabatt angewendet und die nächste Rechnung (Kunde möchte den Rest nun auch vorzahlen) müsste auf 100.000 Euro lauten.
Unser Finanzchef hingegen besteht darauf, dass die nächste Rechnung nur auf 62.500 Euro lauten darf, weil ja die 15% Rabatt in Anwendung gebracht werden müssen.
Aus meiner Sicht wird der Rabatt damit aber zwei Mal angewendet… wo liegt mein Denkfehler?