Sollte das Schutzalter bei großem Altersunterschied angehoben werden?
Nein.
Die Frage stellt sich auch gar nicht: Es wäre schlicht verfassungswidrig.
Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/14-j--18-sex-was-denkt-ihr-dazu#answer-425179140 ...
Sollte man, voruasgesetzt, dass Beziehungen unter Gleichaltrigen legal bleiben, das mindestalter für sexuelle Beziehungen bei derart großen Altersunterschieden anheben ??
Dafür gibt es a) keine sachlich nachvollziehbaren Gründe (sondern es ist nur erwachsener Hysterie geschuldet) und b) ist gelebte Autonomie essenzieller Bestandteil des Erwachsenwerdens: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".
"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung." (aus der letztinstanzlichen Begründung, warum Eltern ihrem 14/15-jährigem Kind die Beziehung zu seinem 32 Jahre älteren Partner grundsätzlich nicht verbieten dürfen - in meiner Eingangs verlinkten älteren Antwort erkläre ich es detailierter, bzw. verlinke auch auf eine umfassendere Analyse des spektakulären Falls in meinem 1. Kommentar dort).