Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine eidesstattliche Versicherung ist bei einem verlorenen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bei einigen Kfz-Zulassungsstellen erforderlich, einige Kfz-Zulassungsstellen fordern nur eine Verlusterklärung.

Nur der letzte eingetragene Fahrzeughalter kann eine eidesstattliche Versicherung (immer) oder eine Verlusterklärung (im Todesfall des letzten Halters auch der Erbe...) über den Verlust des Fahrzeugscheines abgeben.

Wenn Du das Fahrzeug an deinen Freund verkaufen würdest und anschließend wieder zurückkaufen würdest, würde die Kfz-Zulassungsstelle trotzdem einen lückenlosen Eigentumsnachweis fordern! Der fehlende Kaufvertrag wäre also trotdem erforderlich.

Sollte das Fahrzeug bereits vor 7 Jahren bereits abgemeldet worden sein, wäre eine Verlusterklärung in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Die Kfz-Zulassungsstelle würde nur prüfen, ob eine Diebstahlsanzeige für dein erworbenes Fahrzeug vorliegt! Eine gültige Hauptuntersuchung etc. wäre natürlich für die Wiederzulassung bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unter anderem erforderlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

stroissel 
Fragesteller
 03.06.2023, 23:10

Dankeschön für diese umfangreiche Erklärung

Tatsächlich ist das Fahrzeug "nur" 2 Jahre abgemeldet und die haupuntersuchung und abgasuntersuchung habe ich erst vor einigen Tagen machen lassen

Also so wie sie das schreiben bleibt mir nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu nehmen und über Polizei eine Anzeige zu erstatten und den Anwalt zu kontaktieren?

Habe ich das richtig so interpretiert?

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SBV777  04.06.2023, 08:08
@stroissel

Sehr gerne!

Ja, Ihnen bleibt leider nur der Rechtsweg übrig. Der Verkäufer des Fahrzeuges hat Sie nicht betrogen und insofern wird eine Anzeige bei der Polizei nicht möglich sein.

Bitte von einem Rechtsanwalt (Fachanwalt) beraten lassen. Weitere Tipps fallen mir leider nicht ein.

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Das ist wirklich immer ein Zirkus.

Theoretisch könnte das funktionieren ja.

aber könnte auch Probleme geben, da dein Freund nicht der letzte Halter im Brief ist.

was sagt denn die Zulassungsstelle dazu?


stroissel 
Fragesteller
 03.06.2023, 19:15

Was die Zulassungsstelle dazu sagt weiß ich noch nicht deswegen wollte ich hier mal fragen ob jemand schonmal irgendwas in der richtung gehört hat

Da man ja in der Zulassungsstelle immer recht lange warten muss wollte ich gern hier mal nachfragen

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Mmits  03.06.2023, 19:19
@stroissel

Ruf da einfach mal kurz an und frag was da zu machen ist.

hinfahren würde ich jetzt nicht wirklich.

ich hab das mal gemacht aber der letzte Halter hat kooperiert.

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stroissel 
Fragesteller
 03.06.2023, 19:33
@Mmits

Okay Dankeschön für die Hilfe, ich habe zwar schon viele Fahrzeuge angemeldet aber sowas ist mir noch nie passiert, ich glaube auch das ich schon Fahrzeuge ohne die Zulassungsbescheinigung teil 1 angemeldet habe da die ja eh jedes mal neu ausgedruckt wird bei halter Wechsel aber das geht anscheinend nicht mehr

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Mmits  03.06.2023, 19:40
@stroissel

das ist alles nur Bürokratie.

es wird so oderso ein neuer ausgestellt.

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stroissel 
Fragesteller
 03.06.2023, 19:51
@Mmits

Ja genau das meine ich ja deshalb kann ich nicht nachvollziehen das es so ein großes Problem ist, bei dem kfz Brief würde ich es ja noch verstehen

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Mmits  03.06.2023, 19:55
@stroissel

Es gibt die und die.

manche drücken ein Auge zu aber andere arbeiten streng nach Vorschrift.

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Also ein Anwalt sollte dir sagen können, was Sache ist. Im Zweifelsfalle sollte eine Eidesstaattliche Versicherung ausreichen in der du sagst, dass du der Eigentümer bist.

Kann dann natürlich immernoch sien, dass das Auto gestohlen wurde, wenn das der Fall ist hast du ein Problem. Lass das also lieber vorher abklären.


stroissel 
Fragesteller
 03.06.2023, 19:11

Ja das wäre Tatbestand der Unterschlagung

An einen diebstahl glaube ich persönlich nicht da wirklich seit dem Neukauf des Fahrzeugs alle TÜV und Werkstatt Rechnung da sind und alle kfz Briefe es ist komplett nachzuvollziehen wie die historie war

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fisch4709  31.07.2023, 18:17
@stroissel

Wenn das Fahrzeug gestohlen ist, gehört er dir nicht, das ist das Problem an der Sache.

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Destranix  31.07.2023, 18:22
@fisch4709

Wenn aber nicht naschgewiesen ist, dass das fahrzeug jemand anderem gehört gilt die Besitzvermutung.

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SBV777  03.06.2023, 20:52

Die Eidesstattliche Versicherung kann nur der letzte Fahrzeughalter abgeben!

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Destranix  04.06.2023, 07:05
@SBV777

Und w2enn es den nicht mehr gibt? Dann bleibt ja nichts anderes übrig als das Auto so zu nehmen oder bestenfalls mit einer Eidesstattlichen versicherung des neuen Eigentümers.

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SBV777  04.06.2023, 08:10
@Destranix

Siehe oben meine Antwort. Wenn der Fahrzeughalter versotrben ist, kann der Erbe des Fahrzeuges eine Verlusterklärung abgeben. Eine eidesstattliche Versicherung kann ausschließlich nur der Fahrzeughalter abgeben.

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Destranix  04.06.2023, 09:59
@SBV777

Sehe ich als Rechtlaie allerdings kritisch. Denn was man im Endeffekt bewirken will offenbar ist eine Formbindung beim Autoverkauf, ohne dies aber explizit festzuschreiben.

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SBV777  04.06.2023, 19:45
@Destranix

Stell dir vor, dein Fahrzeugbrief, die Fahrzeugschlüssel und dein Fahrzeug würde gestohlen! Den Fahrzeugschein hast Du in deiner Tasche zum Beispiel.

Nach der gesetzlichen Regelung könnte der Dieb, dass Fahrzeug also nicht auf seinen Namen umschreiben lassen. Bei deiner vorgeschlagenen Regelung wäre der Dieb praktisch der "rechtmäßige" Eigentümer des Fahrzeuges. Für solche Fälle ist die Regelung auf jeden Fall "richtig".

Es gibt natürlich auch Autokäufer, die noch die alte Regelung kennen. Der Fahrzeugschein wurde früher bei der Abmeldung des Fahrzeuges eingezogen. Seit dem 01.10.2005 wird auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I die Außerbetriebsetzung eingetragen. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind deutlich weniger technische Daten aufgeführt als seinerzeit im Fahrzeugbrief. Daher is wohl die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Wiederzulassung erforderlich.

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Destranix  04.06.2023, 19:49
@SBV777
Nach der gesetzlichen Regelung könnte der Dieb, dass Fahrzeug also nicht auf seinen Namen umschreiben lassen. Bei deiner vorgeschlagenen Regelung wäre der Dieb praktisch der "rechtmäßige" Eigentümer des Fahrzeuges.

Er müsste eidesstattlich versichern, sich also noch einmal strafbar machen. Zudem wäre der echt blöd wenn der mit einem Auto, das als gestohlen gemeldet wurde, zur Zulassungsstelle geht. Das geht dann vor Gericht und dann steht sein Eid gegen diverse Beweise der Gegenseite.

Ich halte die Formbindung somit für ein unnötiges, nicht zielführendes Hindernis. Klar könnte man auch einfach einen schriftlichen Kaufvertarg aufsetzen, aber was, wenn man das nicht will, das vergisst, das nicht weiß oder den Vertrag verliert? Dann kann man sein Auto nicht nutzen?

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SBV777  04.06.2023, 19:57
@Destranix

Wenn der Dieb dein Auto klaut und sofort bei der Kfz-Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen beantragt, dann könnte er das Fahrzeug möglicherweise ausführen. Zumindestens, wenn in der Nähe eine Grenze ist... Allerdings bin ich kein Experte...

Warum sollte der Autoverkäufer vergessen, einen Kaufvertrag aufzusetzen?

Außerdem könnte der Dieb auch behaupten, dass er das Fahrzeug gekauft hätte!

Ich würde mein Fahrzeug nie ohne Kaufvertrag verkaufen, weil ich nach dem Verkauf nicht mehr verantwortlich für das Fahrzeug sein möchte und keine Kraftfahrzeugsteuern und Versicherungsbeiträge bezahlen möchte. Auf jeden Fall würde ich mein Fahrzeug vor der Übegabe an einen privaten Erwerber abmelden.

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Destranix  04.06.2023, 19:59
@SBV777
Warum sollte der Autoverkäufer vergessen, einen Kaufvertrag aufzusetzen?

Weil Autoverkäufer und -käufer Laien sind.

Wenn der Dieb dein Auto klaut und sofort bei der Kfz-Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen beantragt, dann könnte er das Fahrzeug möglicherweise ausführen.

Da würde es ja reichen, schlichtb eine First zu setzen oder so.

Ich würde mein Fahrzeug nie ohne Kaufvertrag verkaufen

Nicht ohne schriftlichen Kaufvertrag meinst du. Aber klar ist es smart einen solchen aufzusetzen. Ist aber rechtlich nicht forgeschrieben, wenn man das de facto aber so haben möchte, dann sollte mand as auch explizit ins Gesetz schreiben.

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SBV777  05.06.2023, 17:37
@Destranix

Ja, ich meinte ohne schriftlichen Kaufvertrag! Danke für die Korrektur!

Du bist nach dem Gesetz nicht verpflichtet einen Kaufvertrag aufzusetzen, das stimmt!

"Ist aber rechtlich nicht forgeschrieben, wenn man das de facto aber so haben möchte, dann sollte mand as auch explizit ins Gesetz schreiben."

Eine solche gesetzliche Regelung gibt es selbstverständlich! De facto ist kein Kaufvertrag erforderlich! Das Gesetz schreibt eine Veräußerungsanzeige vor nach § 13 Absatz 4 FZV vor.

Anbei ein Link der Rechtsgrundlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Anbei ein Muster der Veräußerungsanzeige als Link:

https://www.bussgeldkatalog.org/veraeusserungsanzeige/#gibt_es_fuer_die_veraeusserungsanzeige_fuer_das_kfz_ein_muster

(bitte herunterladen).

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Eine eidesstattliche Versicherung kann man überhaupt nicht abschliessen.

Sorry aber da warst du sehr naiv und ein Auto Kaufen ohne Kaufvertrag und ohne Brief ?

was hast du den über die Fahrgestellnummer rausgefunden ? nicht das es sich um ein gekautes Auto handelt.


Mmits  03.06.2023, 19:03

Brief hat er doch. Schein hat er nicht.

und das ist immer ein Zirkus den zu beantragen und kostet ca. 70€.

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Mmits  03.06.2023, 19:05
@HesslerITCon

In deiner Antwort

ein Auto Kaufen ohne Kaufvertrag und ohne Brief ?

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stroissel 
Fragesteller
 03.06.2023, 19:06
@Mmits

Ich habe alle briefe seit dem Neukauf, auch alle Rechnungen und TÜV Berichte auch alle Schlüssel teils noch original eingepackt

Ja genau und das Problem ist dass das beantragen nur mit eigentumsnachweis funktioniert und der Brief allein nicht als Nachweis zählt

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Mmits  03.06.2023, 19:06
@HesslerITCon

Was?

der FS sagt doch er hat den Brief.

kannst du auch richtig lesen? Weißt du überhaupt was du schreibst?

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