Fahrzeug anmelden?
Hallo, braucht man den Fahzeugbrief um das Fahrzeug anzumelden? Ist es Pflicht bei 2 verschiedenen Personen (Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter) das Kfz auf eine Person anzumelden oder kann ich mich auch nur als Halter eintragen lassen sodass der Eigentümer nicht in die Papiere eingetragen werden muss ?
Klärt mich bitte auf wenn die Lage wie folgt aussieht : Fahrzeugeigentümer stellt mir das Kfz zur Verfügung und Verwendung. Eigentümer möchte bei der Anmeldung nicht dabei sein und nicht als Eigentümer in die Papiere eingetragen werden. Ist sowas möglich ? Alle Unterlagen wären vorhanden. Kann der Halter es alleine anmelden ?
3 Antworten
Der Halter lässt das Fahrzeug zu, der Halter muss nicht der Eigentümer sein.
Zur Zulassung brauchst du den Brief, den Schein, ggf. den TÜV-Bericht, Ausweis, Bankverbindung und Schilder (gibts meistens in der Nähe) + natürlich Geld (mit 150€ kommst du definitiv aus).
Zum Anmelden brauchst du nur die Zulassungsbescheinigung Teil II, den sogenannten Fahrzeugbrief. Eigentümer und Halter müssen nicht die gleiche Person sein.
Der Halter eines Fahrzeuges muß nicht der Eigentümer sein. Beispiel Leasingfahrzeuge. Der Halter ist der Leasingnehmer, also der, der das Fahrzeug regelmäßig benutzt und anmeldet, aber Eigentümer ist das Leasingunternehmen.
Bei der Anmeldung müssen beie Teile der Zulassungsbescheinigung vorhanden sein.
Die EVB nicht vergessen.