Ist es rechtlich zulässig, einen Internatsleiter abzumahnen, weil er sich ein Autogramm von Björn Höcke geholt hat?
Und wenn ja, was ist dafür die Rechtsgrundlage?
6 Antworten
Ja.
Grundlage für Abmahnungen sind hier Arbeitsgesetze und die Rechtsprechungspraxis, namentlich Kündigungs- und Betriebsverfassungsgesetze.
Die Kirche ist ein sogenannter Tendenzbetrieb. Der stellt an leitende Mitarbeiter auch hohe Anforderungen an ihr öffentliches Auftreten außerhalb der Arbeit. Steht das im diametralen Gegensatz zu den Zielen und der Ausrichtung der Kirche, ist natürlich auch eine Abmahnung statthaft.
Der Internatsleiter kann aber natürlich gegen die Abmahnung arbeitsgerichtlich vorgehen.
Die Schule kann politische Neutralität verlangen.
Wenn der Lehrer Beamter ist, ist er sogar in besonderem Masse auf die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet.
Ein Lehrer kann Mitglied einer Partei sein, darf aber im Unterricht nicht dafür werben.
Bei Höcke sieht es anders aus, der ist Faschist, gerichtlich bestätigt dass man ihn so nennen darf, jemand der sich zu dem bekennt, steht eindeutig nicht auf dem Grund der FDGO ... so einfach ist das.
Ich weiß nicht, welche rechtlichen Hürden es dafür gibt.
Soweit ich weiß, wurde Höcke nie offiziell verurteilt. Auch wenn er sicherlich ein Nazi ist, sonst würde er nicht verurteilte Menschen verteidigen und ähnliches.
Ich finde, es sollte keine Meinungsvorgabe von höheren Stellen geben, auch in diesem Fall nicht, was anders wäre, wäre der Typ wirklich endlich mal verurteilt.
Das wird u.U. zu klären sein in wieweit er sich gegen Standards des Internats stellt. Dazu könnte gehören, wie er mit dem Autogramm umgeht und wie er es z.B. zu Darstellung seiner politischen Überzeugung steht.
Wenn das Internat einem Tendenzbetrieb zuzuordnen ist, wäre die Abmahnung u.U. gerechtfertigt.
https://karrierebibel.de/tendenzbetrieb/
Ein Beispiel: Ein Angestellter bei einer politischen Zeitung – die als Tendenzbetrieb einzuordnen ist – stellt sich plötzlich öffentlich gegen die politische Orientierung des Betriebs und richtet sich damit gegen die geistig-ideele Bestimmung und Tendenz des Betriebes. In einem solchen Fall ist eine Kündigung möglich, ohne dass der Betriebsrat dieser Maßnahme zustimmen muss.
Hält vor dem Arbeitsgericht nicht stand.
Kritisch wird es für den Mann erst, wenn er das in seiner Funktion verkündet/postet.
Kritisch wird es für den Mann erst, wenn er das in seiner Funktion verkündet/postet.
Genau das habe ich gesagt.
Worauf bezieht sich denn dann die Wertung, dass das nicht standhalten würde?
Eine Abmahnung wegen eines Autogramms. Ein Autogramm lässt man sich üblicherweise als Privatmensch geben. Und da kann auch ein Internatsleiter sammeln, was er will.
Es geht nicht nur um ein einfaches Autogramm. Es geht auch um eine inhaltliche Übereinstimmung, um öffentliche Sympathiebekundung.
Das stimmt so nicht. Leitende Angestellten haben eine Vorbild-Funktion. Was sie privat tun, ist zwar erst mal ihre Sache. Wenn sie aber öffentlich etwas tun, was auf den Arbeitgeber schädlich zurückfallen könnte, ist so eine Abmahnung durchaus möglich.