Kann ich Miete von meiner Ex-Patnerin verlangen, die im gemeinsamen Haus lebt?

8 Antworten

Grundsätzlich wird dies eher schwierig. Es hängt davon ab, ist sie grundsätzlich wirklich nur Besitzerin des Hauses also durch Mietvertrag? Oder doch eher Eigentümerin weil ihr beide das Haus gekauft habt? Wenn das der Fall ist und sie Eigentümerin ist, hat sie ein Nutzungsrecht genauso wie du. Dann kann keine Miete verlangt werden oder sie könnte Miete von dir verlangen, was jedoch ziemlich genau auf das selbe hinaus kommen würde wenn jedem jeweils 50 Prozent gehören.


alarm67  08.06.2020, 16:49

Ich vermute mal, was der Fragesteller nicht erzählt, weil ja total unwichtig, dass ER ausgezogen ist! 😁

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Wenn es so ist, wie alarm67 schreibt, dass Du davon gelaufen bist und sie Dich nicht raus geschmissen hat, kannst Du doch jederzeit zurück kommen und weiter in dem Haus wohnen. Weshalb sollte sie Dir dann eine Nutzungsentschädigung zahlen?

Eine Miete kommt nicht in Frage, denn dann müsste sie doch logischerweise auch an sich selbst vermieten und das wird sie nicht tun.

Dann schreibst Du von Trennung von der Ex-Partnerin. Verheiratet seid Ihr nicht, entnehme ich daraus. Wenn Du also schon ausgezogen bist, seid Ihr doch schon getrennt.

Wenn Du jetzt meinst, nun müsse noch eine Trennung in der Weise erfolgen, dass das Inventar noch aufgeteilt wird, also wer bekommt vom gemeinschaftlich angeschafften Hausrat was, dann müsst Ihr Euch dafür auch zusammen raufen.

Geht es am Ende noch darum, dass Du nicht willst, dass sie weiterhin im Haus wohnt, während Du raus bist und woanders Miete zahlen musst, hilft am Ende wohl wirklich nur, dass Ihr gemeinsam das Haus verkauft. Sie könnte Dir die zweite Hälfte zu einem fairen Preis abkaufen oder aber Ihr verkauft gemeinsam an Dritte und teilt Euch den Erlös auf.

Wenn sie dabei nicht mitspielen will, bleibt, was schelm1 vorgeschlagen hat, nämlich eine Teilungsversteigerung, die Du ohne ihre Zustimmung anschieben kannst.

Natürlich, wenn gar nicht mit ihr zu reden ist und sie nichts rausrücken will, weder was vom Hausrat, noch was für Miete bzw. Nutzungsentschädigung etc. musst Du zum Anwalt, Dich gut beraten lassen und klagen. Viel Spaß!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Nasshler 
Fragesteller
 08.06.2020, 17:37

Sorry wenn ich nicht deutlich genug war, ich wohne nicht mehr in dem Haus sondern nur noch sie. Kann ich dann eine Miete verlangen und wie kann ich sicherstellen, dass ich diese auch tatsächlich bekomme?

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bwhoch2  08.06.2020, 17:57
@Nasshler

Ich denke, mein Text beantwortet das in aller Ausführlichkeit.

Nochmal kurz zum Verständnis: Euch gehört das Haus gemeinschaftlich. Es ist schlicht unmöglich einen Mietvertrag für etwas zu machen, was ihr auch gehört.

Eine Nutzungsentschädigung stünde Dir evtl. zu, wenn Du das gerichtlich durchsetzen kannst. Wenn sie dafür kein Verständnis hat und nicht zahlen will, wie willst Du sie zwingen?

Ich vermute mal, dass es nur über einen Rechtsanwalt und eine Klage geht. Wird sie verurteilt, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen und sie zahlt nicht, kannst Du die Zwangsversteigerung des Hauses einleiten. Vom Versteigerungserlös werden die Kosten der Versteigerung abgezogen und der verbleibene Erlös durch zwei geteilt. Von ihrem Erlös erhältst Du dann noch die Nutzungsentschädigung zzgl. Zinsen.

Aber: Ist da Haus finanziert und sind die Schulden noch nicht abgetragen, hält erst einmal die Bank die Hand auf. Sobald sie von der bevorstehenden Versteigerung erfährt, wird sie den Kredit kündigen und Zinsen in astronomischer Höhe verlangen, wenn nicht sofort zurückgezahlt werden kann. Bis zum Versteigerungstermin laufen irre Beträge auf und es ist gut möglich, dass die Bank dann den ganzen Versteigerungserlös kassiert, weil sie an erster Rangstelle im Grundbuch steht. Dann hat Du nichts und Deine Ex hat nichts und der Nutzungsentschädigung kannst Du noch weitere Jahre hinterher laufen.

Besser, sich außergerichtlich vernünftig zu einigen.

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Nasshler 
Fragesteller
 08.06.2020, 20:04
@bwhoch2

Vielen Dank für dein ausführliches Kommentar, ich schätze es sehr, eine Frage habe ich, du sagst "Es ist schlicht unmöglich einen Mietvertrag für etwas zu machen, was ihr auch gehört." ihr gehört doch nicht alles sondern nur 50%, daher dachte ich dass ich doch einen Mietvertrag machen kann

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bwhoch2  08.06.2020, 21:25
@Nasshler

Zu einem Vertrag gehören immer zwei. Deine Ex wird nicht mitmachen.

Dir steht aber u. U. eine Nutzungsentschädigung zu, die in etwa einer halben Marktmiete für das Haus entspricht. Da sie sich vermutlich auch darauf nicht einlassen wird, empfehle ich Dir ggf. einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

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Sie können auf die Zahlung eines angemessenen Nutzungsausgleichs vor Gericht klagen. 

Ein Richte wird dann entscheiden ob und wieviel Ihnen da zusteht.

Paßt Ihnen der Betrag nicht, bleibt die Möglichkeit der Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gundbuchgemeinschaft.

Dabei erhalten Sie dann vom Meistgebot nach Abzug der Kosten und evtl. bestehender Belastungen die Hälfte ausgezahlt.

Diesen Weg können Sie auch sofort beschreiten.

Du kannst mit Ihr einen Mietvertrag über 50% des Hauses machen. Also über Deinen Anteil und dann entsprechend Miete verlangen.Also wenn Du ausziehst und sie dort wohnen bleibt.
Wenn sie nicht zahlt hast Du eingeschränkte Möglichkeiten. Also normal Mahnung, Mahnbescheid usw. nur mit rauswerfen wird es schwierig.

Schau mal hier:

§ 1361b BGB Abs. 3

Greift aber nur wenn Sie Deinen Auszug verlangt hat, was aus Deiner Frage nicht hervorgeht.

Bitte Sie um eine schriftliches Auszugsverlangen. Dann kannst Du Nutzungsentschädigung fordern.

Woher ich das weiß:Recherche