Während der Ehe ein Haus gekauft- wer bekommt wie viel bei Scheidung?

AngiedieSchlaue  13.05.2024, 12:35

Wer steht denn alles im Grundbuch?

Markus373 
Fragesteller
 14.05.2024, 16:40

Person A ist der Eigentümer

7 Antworten

Bei einer Scheidung wird in der Regel der Verkehrswert der Immobilie herangezogen, also nicht der damalige Kaufpreis. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten.

  1. Das Haus wird verkauft (muss aber von beiden die Zustimmung vorliegen.)Der Verkaufspreis wird dann geteilt!
  2. Einer zahlt den anderen aus (wenn der andere damit einverstanden ist) Hier wird ein Gutachter bestellt um den Verkehrswert festzulegen.

Es geht hier nur um die Aufteilung des Hauses und nicht um die komplette Zugewinngemeinschaft.

Kann man so nicht beantworten ohne zu wissen wer im Grundbuch steht.

Stehen Beide drin, dann fällt der Wert des Hauses (abzüglich noch vorhandener Schulden) in den Vermögenswert, der dann geteilt werden.

Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, dann dann wird nur der Wertzuwachs geteilt.

Hat ein Ehepartner das Haus geerbt und steht alleine im Grundbuch, dann kommt kein Wertzuwachs zum Tragen.

Wenn ein Haus oder eine Wohnung nur einen Alleineigentümer hat, gehört ausschließlich dieser Person die Immobilie. Daran ändert sich bei einer Scheidung nichts. Die Frage, ob sich das Vermögen während der Ehe erhöht hat, ist allerdings relevant: Ist das der Fall, spricht man rechtlich betrachtet von einem Zugewinn.
Diesem unterliegen dann auch Häuser, die Alleineigentum sind, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Das Haus wurde während der gemeinsamen Ehe gekauft.
Das Haus wurde während der gemeinsamen Ehe ausgebaut oder modernisiert. In diesem Fall ist es irrelevant, ob das Haus schon vor der Ehe vom Eigentümer erworben wurde.
Übrigens: Wer welche Kosten übernommen hat, wird bei der Berechnung des Zugewinns nicht berücksichtigt.
Auch wenn Sie Alleineigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind, dürfen Sie bis zur rechtsgültigen Scheidung die Immobilie nicht ohne die Zustimmung des Ehepartners verkaufen. Denn einem Wohnungs- oder  Hausverkauf muss der jeweilige Ehepartner laut  § 1365 BGB ausdrücklich zustimmen.

https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/zugewinnausgleich-haus-alleineigentum/


Markus373 
Fragesteller
 14.05.2024, 16:42

Und wenn man einen Ehevertrag hat?

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Kessie1  14.05.2024, 20:00
@Markus373

Dann kann z.B. der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit einem notariellen Ehevertrag ausgeschlossen werden.

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Das ist ein schwer zu beantwortende Frage, hatte Person A das Geld schon vor der Ehe? gibt es einen Ehevertrag? wer steht im Grundbuch? Was ist das Haus wert?

Ansonsten gilt: Dem Ehepartner gehört vom Zugewinn die Hälfte. Wurde das Haus von in der Ehe erwirtschafteten Mitteln finanziert, gehört dem Partner auch die Hälfte vom Haus.

Genaues kann ohne Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse nicht gesagt werden.

Bei der Scheidung wird das Gesamtvermögen betrachtet - nicht einzelne Vermögenswerte

Ausserdem kommt es darauf an, wer im Grundbuch steht und ob es ggf. einen Ehevertrag hibt

Grundsätzlich: Das Eigentum am Haus verbleibt bei A. Von einem etwaigen Wertgewinn erhält B 50%. Kann im Einzelfall anders aussehen.