Warum kursieren über die erste und zweite Strophe des Deutschlandlieds so viele falschinfos?

6 Antworten

Ich würde nicht sagen, das es verpönt ist. Es geht eher darum, dass:

  • die erste Strophe, geographisch gesehen, überhaupt nicht mehr akuell ist, da Deutschland weder Österreich ("von der Etsch...") noch die östlichen Gebiete ("an die Memel" was heute in Litauen ist, die Stadt heisst Klaipeda) besitzt und "über alles" war auch eine häufige Parole in der NS Zeit
  • die zweite Strophe, sorry to say, wie ein lächerliches Kneipenlied klingt und dadurch nicht wirklich würdig um Teil der Hymne zu sein.

Die offizielle deutsche Nationalhymne beinhaltet ausschliesslich die dritte Strophe und nur die wird gesungen. Also das Singen der ersten und zweiten Strophe ist somit tatsächlich "falsch". Die dritte Strophe kann man auch auf das heutige Deutschland auslegen, die erste gar nicht mehr, und die zweite würde noch in einem Bierzelt am Oktoberfest gehen.

Joa ist halt falsch wenn man die Erste und Zweite Strophe als Nationalhymne verkaufen will. Nationalhymne ist nur die dritte Strophe.

Lied der Deutschen ≠ Nationalhymne

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl191s2135.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s2135.pdf%27%5D__1715787415804

Die erste Strophe wird halt auch wenn der Autor das anders gemeint hat als Nationalistisch angesehen und mit der NS Zeit in verbindung gebracht.

Außerdem wird dort

Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –

Gesungen was halt falsch ist weil das nicht mehr unsere Grenzen sind.

Die zweite Strophe ist ein Kneipenlied.

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang

Das ist zu unseriös für eine Nationalhymne.

Deutschland muss fallen damit die Welt frei ist“ und so weiter.

Idioten gibts überall.

Man sollte sich mal die Hymde von Frankreich anschauen. Ist das eine Bildungslücke in der Gesellschaft?

In Frankreichs Hymne gehts um die Revolution das hat nicht wirklich wirkung aufs Ausland.

Der von dir verlinkte Artikel der Blöd enthält einen kleinen, aber feinen Fehler, nämlich den Text

Das Problem dabei: Nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes ist offiziell die Nationalhymne.

Denn das "offiziell" ist schlicht falsch und muß gestrichen werden. Richtig ist

Die Nationalhymne Deutschlands ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen

Wenn das Ziel der Schülerinnen und Schüler also war die Nationalhymne zu singen dann sind nun mal die erste und zweite Strophe des Liedes der Deutschen nicht mit dabei. Wenn das Ziel der Schülerinnen und Schüler war das Lied der Deutschen zu singen läge der Fall anders. Aber das geht aus dem wie üblich bewußt reisserischen Artikel der Blöd nicht hervor.

Bei manchen merke ich sogar einen Hass gegen Deutschland. „Deutschland muss fallen damit die Welt frei ist“ und so weiter.

Ich habe keine solche Wahrnahme.

Also ich zitiere mal zwei Abschnitte.

"Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung erklärt er, dass die Schüler nicht als „Nazis“ bezeichnet wurden. Dennoch muss er einräumen, dass sich der Sachverhalt grundsätzlich so zugetragen hat, „jedoch mit entscheidend anderen Details“. Im Unterricht sei die Bedeutung der Nationalhymne dargelegt worden. Zudem sei den Schülern erklärt worden, dass Strophe eins und Strophe zwei des Liedes wegen des NS-Bezuges verpönt seien. Im zweiten Teil der Stunde wurde den Schülern die Aufgabe gestellt, sich selbstständig ein zwei- bis dreistrophiges Lied auszuwählen, das sie dann auch vortragen sollten.

„Aus heutiger Sicht ein wenig blauäugig“ sei dieses Vorgehen gewesen erklärt der Schulleiter. Es sei der Wunsch aufgekommen, die Nationalhymne zu singen. Ob die Schüler auch die erste und zweite Strophe des Liedes hätten singen wollen, konnte von dem Schulleiter nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Musiklehrerin plädiert jedoch darauf das Singen der Nationalhymne grundsätzlich zu unterlassen. „Das Abspielen und Singen der Nationalhymne“ sei lediglich „besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten“. „Für Liedkontrollen im Unterricht“ sei das Lied nicht vorgesehen, so der Schulleiter zur Sächsischen Zeitung. Bei den vergebenen Noten handle es sich um ein methodisches Vorgehen."

Im Prinzip ist dies keine Ablehnung der Hymne, vielmehr ging es lediglich darum, dass die Lehrerin grundsätzlich andere Lieder hören wollte (und die Hymne eben für außerschulische Anlässe reserviert sein sollte). Natürlich darf man auch dies anders sehen, dennoch ist es Quatsch, nun einen bundesweiten Skandal draus zu machen.

Und die 1. und 2. Strophe sind zumindest sachlich inkorrekt, da Deutschland heutzutage eben nicht mehr "von der Maas bis an die Memel" reicht.

Übrigens: zu den Zeiten, als man das noch gesungen hatte, hatten die Schüler das getan, was der Lehrer oder die Lehrerin so gesagt hatte. Und wenn man mit einer 6 nach Hause kam, kriegte man noch Probleme mit den Eltern. Damals war es völlig unüblich, sich über das Urteil eines Lehrers zu stellen.

Wenn die Bildung zur deutschen Geschichte sich auf den Nationalsozialismus beschränkt, kommt sowas raus. Vielleicht kennt die Musiklehrerin sich mit Musik ja besser aus, als mit Geschichte und deutschem Recht.


OlliBjoern  18.05.2024, 19:40

Was sagt denn das deutsche Recht dazu, wenn man wegen einer Themenverfehlung eine 6 bekommt? Ich denke nicht, dass du der Lehrerin daraus ein Fehlverhalten ableiten kannst.

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