Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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Deutschlandticket Fernverkehr verpasst?

Folgende Situation: ich fahre mit der S-Bahn zum Münchener Hauptbahnhof und verpasse dort meinen ICE (Zugbindung, Sparpreis) weil die S-Bahn Verspätung hatte.

Laut den offiziellen Fahrgastrechten wäre die Zugbindung nicht aufgehoben und ich müsste ein neues Ticket für den nächsten ICE kaufen obwohl ich ihn verpasst habe weil die S-Bahn verspätet war. Kostenlos den nächsten ICE nehmen dürfte ich nur, wenn ich die S-Bahn im gleichen Ticket gebucht hätte wie den ICE. Das würde aber bedeuten ich müsste doppelt bezahlen, da ich die S-Bahn mit dem Deutschlandticket sowieso nutzen kann.

Der Zugbegleiter im ICE hatte zum Glück keinen Stock im Hintern und hat mein Ticket des vorherigen ICEs akzeptiert.

Im Prinzip ist es aber so: wenn man das deutschlandticket hat und wegen einem verspäteten Regionalzug seinen ICE verpasst, bei dem man Zugbindung hat, würde man nichts erstattet bekommen und dürfte auch nicht kostenlos den nächsten ICE nehmen. Man müsste also die S-Bahn mit dem gleichen Ticket buchen, wie den ICE und doppelt bezahlen.

Sehe ich das so richtig? Wieso zwingt die Regierung die DB nicht einfach per Gesetz in einem solchen Fall die Zugbindung aufzuheben? Das ist ja eine extrem unverschämt Regelung.

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