Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Diese erfüllst.

Somit ist ein Gewerbe anmelden.

Bist du unter 18?

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Zu den Steuern

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

PS: Es gibt kein Kleingewerbe

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Wie soll denn das Finanzamt von den Schulden erfahren?!

Das FA stellt lediglich eine sog. Bescheinigung in Steuersachen aus. Auf dieser geht es ausschließlich um steuerliche Belange.

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Du rechnest alle Einkunftsarten zusammen, also bildet die Summe der Einkünfte (nur halt ohne negative Einkünfte)

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Ich liebe es ja wenn die Leute zu faul sind ihre Hausaufgaben selber zu machen.

Wenn Eltern ihre Pflichten gegenüber ihren Kindern verletzen, ist es die Aufgabe des Staates, die Rechte und das Wohl der Kinder zu schützen und sicherzustellen, dass sie angemessen versorgt und geschützt werden. Hier sind einige Maßnahmen, die der Staat ergreifen kann, wenn Eltern ihre Pflichten verletzen:

  1. Kinderschutzmaßnahmen: Der Staat kann Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung oder anderen Formen von Gewalt zu schützen. Dazu gehören die Einrichtung von Kinderschutzdiensten, die Untersuchung von Missbrauchs- oder Vernachlässigungsfällen und die Entfernung von Kindern aus gefährlichen Situationen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
  2. Familienunterstützung: Der Staat kann Programme und Dienste zur Unterstützung von Familien bereitstellen, um Eltern bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen. Dazu gehören finanzielle Unterstützung, Beratungsdienste, Erziehungskurse, psychosoziale Unterstützung und andere Ressourcen, die Familien dabei helfen können, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen.
  3. Rechtliche Schritte: Wenn Eltern ihre Pflichten schwerwiegend verletzen und das Wohl ihrer Kinder gefährden, kann der Staat rechtliche Schritte einleiten, um die Kinder zu schützen. Dies kann die Einleitung von Gerichtsverfahren zur Entziehung des Sorgerechts, zur vorübergehenden Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien oder zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Eltern umfassen.
  4. Bildung und Sensibilisierung: Der Staat kann Programme zur Sensibilisierung und Aufklärung über die Rechte und Bedürfnisse von Kindern sowie über die Verantwortlichkeiten von Eltern durchführen. Dies kann dazu beitragen, das Bewusstsein für Kinderrechte zu stärken und dazu beizutragen, dass Eltern ihre Pflichten besser verstehen und erfüllen können.

Insgesamt ist es die Aufgabe des Staates, die Rechte und das Wohl von Kindern zu schützen und sicherzustellen, dass Eltern ihre Pflichten gegenüber ihren Kindern erfüllen. Dies erfordert eine umfassende und koordinierte Herangehensweise, die sowohl präventive Maßnahmen als auch Sofortmaßnahmen umfasst, um sicherzustellen, dass Kinder sicher und geschützt aufwachsen können.

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Naja im Zweifel (also wenn du es nicht angibst) bekommste halt weniger Geld

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Hat er vollkommen Recht. Auch wenn sein Argument etwas hinkt da die Wehrpflicht auf die Ausbildung Rücksicht nimmt

Aber

Keiner bei der Bundeswehr braucht 500.000 unmotivierte Dilettanten

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Kriegsverbrechen sind schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während bewaffneter Konflikte begangen werden. Diese Verbrechen sind in verschiedenen internationalen Abkommen und Verträgen definiert, darunter das Genfer Abkommen von 1949 und seine Zusatzprotokolle, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und andere völkerrechtliche Instrumente.

  • Angriffe auf Zivilpersonen
  • Einsatz verbotener Waffen
  • Folter und grausame Behandlung
  • Zwangsrekrutierung von Kindern
  • Angriffe auf humanitäre Helfer
  • Angriffe auf geschützte Personen und Einrichtungen
  • Plünderung und Zerstörung von Eigentum
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Kann ich eine Rechnung ausstellen ?

Darfst du nicht

Bei 6 PCs stellt sich bei mir die Frage ob du nicht schon gewerblich bist und diese Frage wird sich auch das Finanzamt stellen!

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Eine Umfrage ist hier definitiv das falsche Mittel!

Laut Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) darf eine Rechnung im Nachhinein geändert werden, sofern die Änderung mit einer Berichtigung oder Vervollständigung von Angaben verbunden ist. Voraussetzung ist aber, dass die Änderung notwendig ist.

Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. 
UStR 188a Abs 1 S. 1

PS: Die BP kann auch mit richtigen Rechnungen anstehen!

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NEIN nein es ist nicht unnötig

Meine ersten Handys sind fast alle den Wassertot gestorben, irgendwann ist immer mal ein Bier oder so umgekippt und das Handy war nass. Zudem habe ich habe mein erstes Smartphone (damals das iPhone 3G) im Regen "verloren", ein kleiner Tropfen in die Lautsprecherbuchse und aus was das Gerät. Gut war zum Glück Garantie, aber das hilft in dem Moment nun auch nicht weiter.

Wenn ich bedenke wie schnell mal etwas umkippt o.ä. ist die Wasserdichtigkeit durchaus ein Kauffaktor für mich!

Was noch dazu sagen wollte das es auch nach einem Akku Tausch nicht mehr Wasserfest ist

Das stimmt nicht!

Findet der Tausch in einer zertifizierten Tauschwerkstatt statt bleibt die Wasserdichtegarantie bestehen.

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Grundsätzlich gilt, steht eine Person im Wählerverzeichnis, ist die Stimmabgabe im Wahllokal auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich. Dabei müssen die Wähler aber verschiedenes beachten. Denn ist die Wahlbenachrichtigung weg, fehlen mitunter auch die notwendigen Informationen zum Wahllokal. Um dies in Erfahrung zu bringen, empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Wahlamt. Die Nummer der Behörde findet sich im Vorfeld der Wahl meist leicht auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde.

Quelle

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Also machbar sind alle Lehrgänge die an den Kreisfeuerwehrschulen ausgebildet werden (ohne diese jetzt schlecht machen zu wollen). Egal ob in Hessen oder Bayern.

Was nicht heißen soll das man nicht durchfallen kann durch solche Lehrgänge.

Was müsste man alles wissen?

Das werdet ihr im Unterricht erfahren. Dir jetzt zu sagen schaue dir an was DMO und TMO ist dürfte zwar nicht falsch sein aber bringt dir am Ende auch nichts.

Und wie detailliert?

Du sollst am Ende des Lehrgangs funken dürfen, dies beinhaltet die Bedienung der Funkgeräte und wie du dich bei Leitstelle bzw deinem Gegenüber anmeldest genauso die rechtlichen Grundlagen.

Der Lehrgang ist mit etwas Fleiß für jeden machbar und es wäre der erste Lehrgang in dem die Ausbilder nicht sagen
"Das ist für einen Leistungskontrolle wichtig"

Vorarbeiten bringt dir auch nichts, denn in der Regel interessiert es keinen ob du mit Vorbildung dahin kommst (mündliche Note gibt es nicht)

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  1. Es kommt keine Wehrpflicht, sie ist noch immer da
  2. Ist diese nur ausgedetzt
  3. Wird das auch so schnell nicht rückgängig gemacht
  4. Ist da auch nichts in Planung
  5. Ist der GdB schon immer ein Aufschluss Kriterium gewesen.
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Sofern eine steuerbare Veräußerung iSd §23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) vorliegt, bist du in der Abgabeverpflichtung und musst diese Erträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer bemisst sich an deinem persönlichen Steuersatz. Es besteht Abgabeverpflichtung. So lange sämtlich Einkünfte zusammen unter dem Grundfreibetrag liegen wird keine Steuer fällig.

Eine steuerbare Veräußerung liegt vor, bei einem Ertrag von über 1.000€ (Freigrenze) (bis 2023 sind es 600€) und einer Haltedauer von unter einem Jahr. 

Gewinn oder Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG ist

  • der Veräußerungspreis
  • abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • abzüglich der Werbungskosten.

Was sind Werbungskosten:

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Übersetzt: Sämtliche Aufwendungen die im direkten Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen stellen Werbungskosten dar, sofern ihr Abzug nicht ausgeschlossen wurde.

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