Vertrag ungültig?

3 Antworten

Der Vertrag ist nicht ungültig, bezieht sich aber auf die falsche Hochschule, zu der du im Zweifelsfall dann gehen müsstest. Also den Vertrag unbedingt abändern lassen, denn der Betrieb muss dich ja auch bei der richtigen Hochschule anmelden.

heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 14:52

Und wenn ich als dualer Student als „Auszubildender“ bezeichnet werden? Meines Wissens nach gilt man als Teilnehmer eines praxisintegrierenden dualen Studiums nicht als Azubi

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Chiko135  29.03.2024, 15:35
@heywasgeht12343

Doch. In deinem Fall machst du im Betrieb eine Berufsausbildung mit Besuch der Berufsschule und einer Abschlussprüfung vor der IHK und an der Hochschule studierst du und erwirbst dann den Bachelor. Das nennt man dann eigentlich auch ausbildungsintergrierendes Studium. Im Betrieb bist du Azubi, an der FH bist du Student.

Praxisintegrierendes duales Studium bedeutet dann dass man lediglich längere Praxisphasen in einem Unternehmen (meist Kooperatiopnspartner der Hochschulen) macht, da absolviert man keine geordnete Berufsausbildung und erwirbt nur den Bachelor.

Es gibt dann noch berufsintegrierende bzw. berufsbegleitende duale Studiengänge, da arbeitet man neben dem Studium ganz normal Teilzeit bzw. Vollzeit.

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heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 15:45
@Chiko135

Nein, mache ich nicht. Ich habe nur einen Bachelor und auf Nachfrage meiner Hochschule habe ich ein praxisintegrierendes Studium

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heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 15:52
@Chiko135

Deswegen auch die Frage ob ein Ausbildungsvertrag hier generell sinnvoll ist überhaupt?

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Chiko135  29.03.2024, 16:18
@heywasgeht12343

?? Wie ob das "hier" sinnvoll ist? Kommt doch drauf an, wofür du dich beworben hast. Natürlich brauchst du einen Ausbildungesvertrag für ein ausbildungsintegrierendes duales Studium. Mir scheint, dir ist nicht so ganz klar, wofür du dich da überhaupt beworben hast?

Außerdem scheint mir, dass du denkst, dass der ausbildungsintegrierende duale Studiengang "minderwertig" gegenüber dem praxisorientierenden dualen Studiengang ist? Das Gegenteil ist der Fall, denn beim einen erwirbst du zwei qualifizierte Abschlüsse (einen praktischen und einen akademischen) und beim anderen arbeitest du halt irgendwo im Betrieb mit; da gibt es viel geringere Qualitätsanforderungen an die Praxisphasen, ähnlich wie bei einem Praktikum.

Wenn du dich bei einem Betrieb für ein duales Studium bewirbst ist das eigentlich immer in Kombination mit einer Berufsausbildung, also zwei Abschlüsse zur selben Zeit. Was anderes bieten die gar nicht an.

Wenn du dir das nicht zutraust, dann darfst du dich natürlich nicht bei einem Unternehmen um einen Ausbildungsplatz mit dualem Studium bewerben. Dann geh zu einer Fachhochschule, bewirb dich dort und such dir einen Betrieb von deren Liste der Kooperationspartner.

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heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 16:26
@Chiko135

?????????????

Ich bin an einer Hochschule für ein duales Studium. Ich habe mich auch damit bei einem Unternehmen beworben. Auf Nachfrage und laut Studienvertrag absolviere ich ein PRAXISINTEGRIERENDES STUDIUM. Ich habe dort einen Volontärvertrag unterschrieben. Mir wurde aber zusätzlich ein Ausbildungsvertrag hingelegt (bei dem die Bezeichnung „Auszubildender“ und die falsche Hochschule) drinsteht. Ich habe nur einen Bachelor und keinen Berufsabschluss

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Chiko135  29.03.2024, 16:52
@heywasgeht12343
Nein, mache ich nicht. Ich habe nur einen Bachelor und auf Nachfrage meiner Hochschule habe ich ein praxisintegrierendes Studium

OK, sorry, diesen Kommentar hatte ich nicht gesehen und mich nur auf den unteren bezogen.

Du bist an einer Hochschule und hast einen Bachelor? Also machst du jetzt deinen Master? Aber egal.

Ich habe dort einen Volontärvertrag unterschrieben. Mir wurde aber zusätzlich ein Ausbildungsvertrag hingelegt (bei dem die Bezeichnung „Auszubildender“ und die falsche Hochschule) drinsteht.

Du hast bei dem Unternehmen einen Volontärvertrag unterschrieben und jetzt haben sie dir zusätzlich einen Ausbildungsvertrag angeboten? Vielleicht an einer anderen FH als deiner? Ok, ich bin da jetzt mal vorsichtig, weil mir nach wie vor nicht klar ist, an welcher Stelle du gerade stehst. Vielleicht bieten sie dir an, vom praxisintegrierenden in ein ausbildungsintegrierendes Studium zu wechseln und dafür dann die Studiengebühren zu übernehmen? Habt ijt darüber im Bewerbungsgespräüch irgendwie gesprochen? Aber das musst du entscheiden, ob das sinnvoll ist, ob das überhaupt geht oder ob das ein Irrtum des Unternehmens ist. Sprich mit denen.

In meinem Ausbildungsvertrag (duales Studium) steht drin,

Aber jetzt mal ganz ehrlich, wie hätte man aus deiner Eingangsfrage diesen Sachverhalt herauslesen sollen??? Das klingt doch so, als hättest du einen Ausbildungsvertrag (unterschrieben), aber du hast lediglich ein Vertragsangebot vorliegen.

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heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 16:59
@Chiko135

Ja sorry im Nachhinein betrachtet schlecht beschrieben das stimmt.

Ich bin im 3. Semester meines Bachelors. Wie gesagt Volontärvertrag des Studiums wurde unterschrieben und das reicht normalerweise auch aus. Ich habe vom Unternehmen diesen Ausbildungsvertrag bekommen. Meine Vermutung ist der einfach für jeden Vorgedruckt (falsche Hochschule und „Auszubildender“ steht drin). Deswegen diese Verwirrung, weil es momentan Streitigkeiten gibt.

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Chiko135  29.03.2024, 17:52
@heywasgeht12343

Ok, dann kann ich verstehen, dass dich die Bezeichnung Auszubildender irritiert hat. Wenn es sich nicht um einen Berufsausbildungsvertrag handelt, können sie da auch anderweitige Praxiseinsätze regeln. Ich würde es nur anders nennen, um eben diesen Verwirrungen vorzubeugen. Aber egal. Trotzdem würde ich das mit der Hochschule nochmal reklamieren. Wahrscheinlich handelt es sich wirklich nur um einen copy & paste - Fehler.

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Dadurch wird der Vertrag nicht ungültig. Allerdings würde ich das korrigieren lassen. (eine Austauschseite wäre anzufertigen)

heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 14:52

Und wenn ich als dualer Student als „Auszubildender“ bezeichnet werden? Meines Wissens nach gilt man als Teilnehmer eines praxisintegrierenden dualen Studiums nicht als Azubi

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Nordlicht979  29.03.2024, 16:05
@Nordlicht979

Student wäre passend. Einen möglichen Nachteil sehe ich bei dem Begriff Auszubildender dann, wenn Dir später mal ein Zeugnis ausgestellt werden wird. Wenn dann in dem Zeugnis steht, dass Du als Auszubildender in das Unternehmen eingetreten bist, führt das bei zukünftigen Arbeitgebern zu vermeidbaren Rückfragen. Einen anderen Nachteil sehe ich jetzt nicht.

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Nordlicht979  29.03.2024, 16:11
@heywasgeht12343

anfechtbar wäre eher ein Vertrag, dem ein Irrtum - z.B. gefälschte Unterschrift - zugrunde liegt. In dem Fall stimmt die Willenserklärung - um was es überhaupt geht - beider Seiten nicht überein. Ich würde eher von vertraglichen Ungenauigkeiten sprechen.

Allerdings bitte ich den Kommentar von Chico 15:35 Uhr zu beachten. Wenn Du tatsächlich eine Ausbildung durchläufst, so wie es Chico darstellt, dann stimmt auch der Ausdruck "Auszubildender".

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Nordlicht979  29.03.2024, 16:24
@heywasgeht12343

dann wäre Student oder Mitarbeiter passend. Und damit es bei einem Leser zu keinem Missverständnis führt, wäre vor oder nach dem jeweiligen Begriff im Vertrag zu erläutern: Herr .... studiert an der Hochschule xy das Fach .... Die Beschäftigung in unserem Hause ist in seinem Studium integriert.

Ausbildungsvertrag ist also definitiv falsch.

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Wegen eines Schreibfehlers wird kein Vertrag ungültig.

heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 14:14

Und wenn ich als dualer Student als „Auszubildender“ bezeichnet werden? Meines Wissens nach gilt man als Teilnehmer eines praxisintegrierenden dualen Studiums nicht als Azubi

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heywasgeht12343 
Fragesteller
 29.03.2024, 14:50

Und wenn ich als dualer Student als „Auszubildender“ bezeichnet werden? Meines Wissens nach gilt man als Teilnehmer eines praxisintegrierenden dualen Studiums nicht als Azubi

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